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Parkordnung

 

Präambel

Der Branitzer Park ist ein bedeutendes europäisches Gartendenkmal. Mit den darin befindlichen Gebäuden stellt er ein Kulturerbe internationalen Ranges dar. Er dient der ruhigen Erholung seiner Besucherinnen und Besucher. Bitte tragen Sie zur Erhaltung und zum Schutz dieses Denkmales durch die Respektierung der Parkordnung bei.

Allgemeine Hinweise 

Der Branitzer Park steht für den Besuch das ganze Jahr sowohl Tag wie Nacht offen. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht alle Wege beleuchtet werden.

Das Betreten des Parks geschieht auf eigene Gefahr. Insbesondere wird auf die Gefahr durch unkontrollierte Grünastabbrüche sowie Gefahren durch Unwetterereignisse hingewiesen.

Es erfolgt nur ein eingeschränkter Winterdienst.

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz ist Folge zu leisten.

Verhaltensweisen 

Jeder hat sich auf dem Gebiet des Branitzer Parks und aller Gebäude so zu verhalten, dass andere Personen sowie die Bestandteile des Parks und die Gebäude selbst nicht gefährdet oder geschädigt werden.

Hunde sind jederzeit an der kurzen Leine zu führen; Hundekot ist zu entfernen.

Das Fahrradfahren ist ausschließlich auf den explizit hierfür ausgewiesenen Wegen erlaubt. Fahrräder sind an den angebotenen Fahrradständern abzustellen.

Das Rauchen ist im Branitzer Park grundsätzlich verboten.

Weiterhin ist es nicht gestattet:

  • die Wege zu verlassen;
  • Rasenflächen, Wiesen und sonstige Vegetationsflächen zu betreten (Ausnahmen gelten für den Bereich der Gutsökonomie und die ausgewiesenen Picknickflächen am Parkplatz Kastanienallee);
  • Blumen zu pflücken; Früchte/Gemüse zu ernten oder Pilze zu sammeln;
  • Bäume oder Sträucher zu beschädigen (inkl. durch das Anbringen einer Slackline, Hängematte o. dgl.) oder zu entfernen;
  • im Park zu lagern, zu nächtigen, zu zelten, zu grillen, zu picknicken;
  • Wildtiere zu füttern (Wildgeflügel, Wildschweine, Nutrias etc.);
  • Ball- und Mannschaftssportarten auszuüben;
  • Feuer zu machen;
  • Müll außerhalb der vorhandenen Müllkörbe zu hinterlassen;
  • Drohnen oder sonstige ferngesteuerte Geräte zu benutzen;
  • sonstige technische Fortbewegungsmittel zu benutzen (Segway, E-Roller, Hovercraft, Quad o.ä.), mit Ausnahme von Roll- und Krankenfahrstühlen;
  • in Gewässern zu baden, zu angeln oder Boot zu fahren;
  • im Winter die zugefrorenen Wasserflächen zu betreten;
  • Ski oder Schlittschuh zu fahren und zu rodeln;

Die folgenden Aktivitäten sind ausschließlich mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Vorstand der SFPM möglich:

  • Handel zu treiben;
  • Versammlungen zu veranstalten;
  • Werbung durchzuführen, außer im Zusammenhang mit genehmigten Veranstaltungen;
  • das Befahren des Parks durch Fahrzeuge aller Art;
  • Film- und Fotoaufnahmen für gewerbliche Zwecke. Hierzu kann eine Genehmigung eingeholt werden.

Rechtliche Hinweise

Die Parkordnung beruht auf dem Hausrecht der Stiftung. Verstöße gegen diese Parkordnung können zum Verweis aus dem Park, einem Betretungsverbot und zu Schadensersatzforderungen führen.

Darüber hinaus gilt für die Nutzung des Parks die Stadtordnung der Stadt Cottbus, aktuell in der Fassung vom 06. September 2023. und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Wer gegen die Bestimmungen der Stadtordnung, insbesondere in den §§ 3,4,5 verstößt, handelt ordnungswidrig und kann entsprechend dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld bis 1.000 € belegt werden.

Inkrafttreten 

Die vorliegende Parkordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft.

 

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