Der Branitzer Park ist ein bedeutendes europäisches Gartendenkmal. Mit den darin befindlichen Gebäuden stellt er ein Kulturerbe internationalen Ranges dar. Er dient der ruhigen Erholung seiner Besucherinnen und Besucher. Bitte tragen Sie zur Erhaltung und zum Schutz dieses Denkmales durch die Respektierung der Parkordnung bei.
Der Branitzer Park steht für den Besuch das ganze Jahr sowohl Tag wie Nacht offen. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht alle Wege beleuchtet werden.
Das Betreten des Parks geschieht auf eigene Gefahr. Insbesondere wird auf die Gefahr durch unkontrollierte Grünastabbrüche sowie Gefahren durch Unwetterereignisse hingewiesen.
Es erfolgt nur ein eingeschränkter Winterdienst.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz ist Folge zu leisten.
Jeder hat sich auf dem Gebiet des Branitzer Parks und aller Gebäude so zu verhalten, dass andere Personen sowie die Bestandteile des Parks und die Gebäude selbst nicht gefährdet oder geschädigt werden.
Hunde sind jederzeit an der kurzen Leine zu führen; Hundekot ist zu entfernen.
Das Fahrradfahren ist ausschließlich auf den explizit hierfür ausgewiesenen Wegen erlaubt. Fahrräder sind an den angebotenen Fahrradständern abzustellen.
Das Rauchen ist im Branitzer Park grundsätzlich verboten.
Weiterhin ist es nicht gestattet:
Die folgenden Aktivitäten sind ausschließlich mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Vorstand der SFPM möglich:
Die Parkordnung beruht auf dem Hausrecht der Stiftung. Verstöße gegen diese Parkordnung können zum Verweis aus dem Park, einem Betretungsverbot und zu Schadensersatzforderungen führen.
Darüber hinaus gilt für die Nutzung des Parks die Stadtordnung der Stadt Cottbus, aktuell in der Fassung vom 06. September 2023. und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Wer gegen die Bestimmungen der Stadtordnung, insbesondere in den §§ 3,4,5 verstößt, handelt ordnungswidrig und kann entsprechend dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld bis 1.000 € belegt werden.
Die vorliegende Parkordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft.