Die Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park & Schloss Branitz ist bemüht, ihre Website www.pueckler-museum.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik BbgBITV in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Konfirmitätsstaus
Aktueller Status der Inhaltskonfirmität:
Diese Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierearm und erfüllt entsprechend noch nicht vollständig die Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe AA. Die Stiftung arbeitet bei Überarbeitung und nach den hierfür zur Verfügung stehenden Mitteln daran.
Bewertungsmethode
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Wir bemühen uns die Webseite so barrierefrei wie möglich zu gestalten, dennoch können bei der Benutzung Probleme auftreten. Im Folgenden legen wir die uns bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit dar:
Externe Inhalte:
Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind nicht zwingend barrierefrei.
Video-, Bild- und Audiodateien:
Nicht bei allen Video- und Audiodateien stehen Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Umsetzung.
Slidemodul:
Die Bewegung der Slider auf den Startseiten kann nicht angehalten werden. Kann erst im Rahmen eines Relaunchs der Website umgesetzt werden.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12. März 2025 erstellt.
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten von aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns: www.pueckler-museum.de
Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park & Schloss Branitz
Robinienweg 5
03042 Cottbus
Tel: 0355 – 7515 0
info@pueckler-museum.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie aus oben genannter Kontaktmöglichkeit eine nicht zufriedenstellende Antwort oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht. Sie ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de