Die Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz (SFPM) hat heute weitere 109 Objekte an die Erbengemeinschaft nach Fürst Pückler in Branitz rückübertragen: Rüstungen und Waffen aus dem 16. Jahrhundert, Grafiken und Pläne aus der Zeit Fürst Pücklers, aber auch ganz persönliche Kinderzeichnungen und Fotografien vom Ende des 19. Jahrhunderts.
Dabei handelt es sich um Museumsobjekte im Besitz der Stadt Cottbus und der Stiftung, die nach umfangreicher Recherche als 1945/46 enteignetes Kunst- und Kulturgut aus dem Eigentum der Familie von Pückler in Branitz identifiziert wurden.
Vertreterin der Erbengemeinschaft, Elke Gräfin von Pückler: „Meine Familie fühlt sich Branitz sehr verbunden. Wir sind willens, weiterhin unseren Beitrag zu leisten und die Erbstücke, die enteignungsbedingt verloren gingen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wir sind Glieder einer langen Reihe von Vorfahren, die die Lausitz geprägt haben, und fühlen uns für die Familie verantwortlich.“
Vorstand der Stiftung, Dr. Stefan Körner: „Durch Forschung, transparentes und nachvollziehbares Handeln der Stadt Cottbus und der Branitzer Stiftung sind wir mit der Rückgabe von Familienschätzen an die Pücklers auf einem gemeinsamen Weg: Unrecht der Vergangenheit wird aufgeklärt, um museales Wirken für die Zukunft zu ermöglichen. Durch Forschung und Rückübertragung erhalten viele Objekte ihre sozialgeschichtliche und auch emotionale Bedeutung erst zurück.“
Fachbereichsleiterin Kultur der Stadt Cottbus, Gabriele Grube: „Für die Museen unserer Stadt ist die museumsethische Arbeitsweise ebenso wichtig wie für die Stadt allgenmein das gute Miteinander mit den Pücklers. Durch dauerhafte Leihverträge steht die Zusammenarbeit von Familie und Branitzer Stiftung auf einem festen Fundament. Diese regeln auch den Umgang mit ‚wiederaufgetauchten Erbstücken‘. Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Land Brandenburg zum Denkmalschutz sichert den ewigen Verbleib von Kunstwerken und Familienerinnerungen in Branitz und Cottbus.“
Um die jetzt auf gesetzlicher Grundlage rückübertragenen Kunstwerke und Erinnerungsstücke aus dem 16. bis 19. Jahrhundert weiterhin der Öffentlichkeit zu präsentieren und der Forschung zugänglich zu machen, belässt die Erbengemeinschaft sie als dauerhafte Leihgaben bei der Stiftung.
Die gräfliche Familie lebte von 1696 bis zu deren Vertreibung 1946 in Schloss Branitz bei Cottbus und wurde durch die „Bodenreform“ 1945 von Grund, Boden und mobilem Besitz enteignet. Nach der deutschen Wiedervereinigung regelt das 1994 in Kraft getretene Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz den Rückübertragungs-anspruch an dem entschädigungslos enteigneten mobilen Erbe. Hierunter fällt auch das vom Gesetzgeber als bewegliche Sache definierte Inventar in Schloss und Park Branitz sowie die Pückler-Callenberg-Bibliothek. Die Familie Pückler erhielt über 7.000 Kunstwerke aus dem Schloss des Fürsten Pückler zurück, die alle seit 2021 per Leihvertrag von der Stiftung bewahrt, restauriert und erforscht werden.
Die Rückübertragung fand im Vorfeld der Internationalen Tagung „Die Bodenreform und ihre Folgen für die Schlösser und deren Interieurs 1945 – 2025“ statt. Ab 1945 wurde der „feudal-junkerliche Boden und der Großgrundbesitz“ samt aller Bauten, Interieurs und des teilweise jahrhundertealten Kulturguts enteignet. Viele Objekte gelangten so in öffentliche Sammlungen. Ab 1990 erfolgten auf gesetzlicher Grundlage Rückübertragungen des damals entzogenen Privateigentums. Die Suche nach und die Rückgabe von enteigneten Kulturgütern sind jedoch nicht abgeschlossen. Die Stiftung in Branitz veranstaltet als Teil eines Forschungsprojekts der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Schlösserverwaltungen diese Tagung – es dürfte die größte sein, die diesem Themenkomplex jemals gewidmet war.