Der Stiftungsrat ist das Aufsichtsgremium der Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz und entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten. Er setzt sich aus den Vertretern der Zuwendungsgeber von Stadt, Land und Bund sowie einem Vertreter der gräflichen Familie Pückler zusammen.
Vorsitzende
Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Stellvertreter
Oberbürgermeister der Stadt Cottbus
Dezernentin und Leiterin des Geschäftsbereichs Jugend, Kultur und Soziales der Stadt Cottbus
Referatsleiter im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Referatsleiter im Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
Referatsleiter bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Cottbus
Mitglied des Landtages Brandenburg
Die Stiftung wird von einem Internationalen Beirat beraten, dem International Conservation Board (ICB). Dieser ist übergreifend für die von Pückler geschaffenen Parks in Cottbus-Branitz und in Bad Muskau/Łęknica tätig. Das Gremium unterstützt und berät den Stiftungsrat in fachlicher Hinsicht, um zu gewährleisten, dass bei Pflege, Erhalt und Restaurierung des gartenkünstlerischen Erbes Pücklers beiderseits der Neiße die gleichen Maßstäbe der internationalen Gartendenkmalpflege beachtet werden.
International Conservation Board (ICB) Muskauer Park / Park Mużakowski and Branitzer Park
Vorsitzender
Experte für Gartenarchäologe und Konservierung historischer Gärten im internationalen Raum
Stellvertretender Vorsitzender
Universität York/UK
Erbengemeinschaft nach Fürst Pückler in Branitz
Universität Krakau – Institut für Architektur
Wojewodschaftskonservatorin von Niederschlesien
Technische Universität Prag – Institut für Regionalplanung
TU Dresden – Fakultät Architektur, Institut für Landschaftsarchitektur
TU Berlin – Institut für Landschaftsarchitektur
Die Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz gehört zur Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen (KNK), einem Verband der national bedeutsamen Kultureinrichtungen in den neuen Ländern, die eine besondere Förderung durch die Bundesregierung im Bereich des Beauftragten für Kultur und Medien erfahren.